BFWA steht für breitbandige, ortsfeste Funkstrecken, mit denen beispielsweise von einem Netzknoten ausgehend Verbindungen mit dem Internet für die angeschlossenen Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden können. Die Frequenzen wurden im Rahmen einer Allgemeinzuteilung von der Bundesnetzagentur bereitgestellt. BFWA funkt im 5,8 GHz-Bereich. Die maximal zulässige Sendeleistung beim Betrieb von BFWA-Funkstrecken liegt bei 4000 mW EIRP (Equivalent Isotropic Radiated Power).
In dieser hohen zulässigen Sendeleistung liegt der Vorteil von BFWA. Denn ohne BFWA ist die zulässige maximale Sendeleistung für Outdoor WLAN-Richtfunksysteme im 5‑GHz-Band auf 1000 mW beschränkt. Durch die Vervierfachung der zulässigen Strahlungsleistung können mit denselben Richtfunksystemen deutlich größere Distanzen überbrückt werden.