Das wichtigste Protokoll im Umgang mit virtuellen Routern ist ARP (Address Resolution Protocol), das eine Zuordnung von logischen Adressen wie IP-Adressen zu Hardware-Adressen wie den MAC-Adressen ermöglicht. Durch die Verwendung von virtuellen und physikalischen IP- und MAC-Adressen kommt dem Verhalten der Router auf ARP-Abfragen eine große Bedeutung zu:
- Ein ARP-Request auf die Adresse des virtuellen Routers darf nur beantwortet werden, wenn der LANCOM Router selbst der Master ist. Diese Anfrage muss mit der zugehörigen virtuellen MAC-Adresse beantwortet werden. Alle anderen Anfragen müssen ignoriert werden.
- ARP-Requests, die als Absenderadresse, die Adresse eines virtuellen Routers haben, müssen ignoriert werden.
- Bei Verwendung von Proxy-ARP muss bei einem ARP-Request geprüft werden, ob mit der Gegenstelle, über die die angefragte Adresse erreicht werden kann, ein virtueller Router assoziiert ist. Wenn ja, dann darf der Request nur beantwortet werden, wenn der LANCOM Router selbst der Master ist. Dies gilt auch für virtuelle Gegenstellen (also PPTP oder VPN), wenn diese als physikalische Verbindung eine Gegenstelle verwenden, die mit einem virtuellen Router assoziiert ist.
- ARP-Requests, die der LANCOM Router selbst verschickt, sendet es immer mit seiner realen Absenderadresse, solange diese nicht die Adresse eines virtuellen Routers ist. In diesem Fall muss die virtuelle MAC-Adresse im ARP-Request eingetragen werden.