Um die Nutzung des 5GHz-Bandes in Europa zu vereinheitlichen, hat die Europäische Kommission am 11.07.2005 den Standard ETSI 301 893 erlassen. Die Mitgliedsländer der EU waren verpflichtet, diese bis zum 31.10.2005 umzusetzen.
Anstelle der in den 802.11a/h-Standards beschriebenen drei Unterbändern (5150 - 5350 MHz, 5470 - 5725 MHz und 5725 - 5875 MHz für UK) regelt die Norm ETSI 301 893 die drei folgenden Bereiche mit unterschiedlichen Vorschriften:
- 5150 - 5250 MHz (Unterband 1)
- 5250 - 5350 MHz (Unterband 1)
- 5470 - 5725 MHz (Unterband 2)
Der Kern der Richtlinie sind Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen mit anderen Systemen, die das gleiche Frequenzband verwenden. Hierunter fallen z. B. Radaranlagen, die als „Primäranwendungen“ gelten. Die „Sekundäranwendungen“ wie WLAN müssen die Frequenz wechseln, sobald ein Konflikt festgestellt wird.
- Dynamic Frequency Selection – DFS Zur Priorisierung der Primäranwendungen wird das Verfahren der dynamischen Frequenzwahl (DFS) vorgeschrieben. DFS geht zunächst davon aus, dass kein Kanal im entsprechenden Frequenzband verfügbar ist. Das WLAN-Gerät wählt beim Start zufällig einen Kanal aus und führt einen sogenannten Channel availability Check (CAC) durch. Dabei wird vor dem Senden auf einem Kanal für 60 Sekunden (Channel Observation Time, COT) geprüft, ob ein anderes Gerät auf diesem Kanal bereits arbeitet und der Kanal somit belegt ist. Ist das der Fall, so wird ein weiterer Kanal mit CAC geprüft. Andernfalls kann das WLAN-Gerät den Sendebetrieb aufnehmen. Auch während des Betriebes wird überprüft, ob eine Primäranwendung wie z. B. ein Radargerät diesen Kanal benutzt. Dabei wird ausgenutzt, dass Radare häufig nach dem Rotationsverfahren arbeiten, bei dem ein eng gebündelter Richtfunkstrahl durch eine rotierende Antenne ausgestrahlt wird. Durch die Rotation der Antenne nimmt ein entfernter Empfänger das Radar-Signal als einen kurzen Impuls (Radar-Peak) wahr. Empfängt ein Gerät einen solchen Radar-Peak, so stellt es zunächst den Sendebetrieb ein und überwacht den Kanal auf weitere Impulse. Treten während der COT weitere Radar Peaks auf, wird automatisch ein neuer Kanal gewählt. Vorgeschrieben ist, dass eine solche Überprüfung alle 24 Stunden stattfinden muss. Daher ist eine Unterbrechung der Datenübertragung für 60 Sekunden unvermeidlich. DFS ist für die Frequenzbereiche von 5250 - 5350 MHz und von 5470 - 5725 MHz fest vorgeschrieben. Für den Frequenzbereich von 5150 - 5250 MHz ist es optional einsetzbar.
- Transmission Power Control – TPC Für eine Verminderung der funktechnischen Störungen soll eine dynamische Anpassung der Sendeleistung sorgen. Die dynamische Anpassung der Sendeleistung erleichtert die gemeinsame Nutzung der Frequenzbänder 5250-5350 MHz und 5470 - 5725 MHz mit Sattelitendiensten. TPC soll eine durchschnittliche Abschwächung der Sendeleistung gegenüber der max. zulässigen Sendeleistung von mindestens drei dB bewirken. Dazu ermittelt TPC die minimal notwendige Sendeleistung, um die Verbindung zum Partner (z. B. einem AP) aufrecht zu erhalten. Verzichtet man innerhalb dieser Frequenzbänder auf TPC, so verringert sich die höchstzulässige mittlere EIRP und die entsprechende maximale geforderter TPC-Regelbereich um 3 dB. Im Frequenzbereich von 5150-5250 MHz gilt diese Einschränkung nicht. Im Betrieb ohne DFS und TPC sind nur maximal 30 mW EIRP erlaubt. Unter Verwendung von DFS und TPC sind maximal 200 mW (bei 5150 bis 5350 MHz) bzw. 1000 mW EIRP bei (5470 bis 5725 MHz) als Sendeleistung erlaubt (zum Vergleich: 100 mW bei 802.11 b/g, 2,4 GHz, DFS und TPC sind hier nicht nötig). Die höhere maximale Sendeleistung gleicht nicht nur die höhere Dämpfung der Luft für die 5 GHz-Funkwellen aus, sondern ermöglicht sogar deutlich größere Reichweiten als im 2,4 GHz-Bereich möglich sind.