Das BPjM-Modul wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz herausgegeben und sperrt Webseiten, die Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Diese Funktion ist besonders für Schulen und Bildungseinrichtungen mit minderjährigen Schülern relevant. Damit sind DNS-Domains, deren Inhalte offiziell als jugendgefährdend eingestuft werden, für die entsprechende Zielgruppe in Deutschland nicht erreichbar. Eine automatische und regelmäßige Aktualisierung und Erweiterung dieser Auflistung ist dabei gewährleistet. Das BPJM-Modul sperrt DNS-Domains die auf der offiziellen Webseiten-Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) stehen. Eine Sperrung nach Kategorie oder Override (Erlauben) ist hierbei nicht möglich.
Das BPJM-Modul ist Teil der LANCOM Content Filter Option oder separat über die Software-Option LANCOM BPjM Filter Option erhältlich.
In der IPv4- bzw. IPv6-Firewall existiert dazu eine Default-Firewall-Regel, die aktiviert werden kann und pro Netz konfiguriert werden kann. So ist beispielsweise möglich, nur das Schülernetz mit diesem Filter auszustatten, andere Netze aber davon auszunehmen.
In der IPv6-Firewall existiert eine neue Default-Regel BPJM, die standardmäßig deaktiviert ist mit dem System-Objekt "BPJM" als Zielstation. In der IPv4-Firewall existiert dazu analog eine Regel. Definieren Sie als Quell-Stationen die Netzwerke, die durch das BPjM-Modul geschützt werden sollen.
Weitere Einstellungen finden Sie in LANconfig unter
.- Absende-Adresse
- Absende-Adresse, die vom BPjM-Modul verwendet wird, um den Server für BPjM-Signatur-Updates zu erreichen.